AGB

1. Mietgegenstand

Vermietet wird folgende Unterkunft (Mietobjekt): Ferienhaus, Ederseestr. 25, 34513 Waldeck Scheid. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald die Anzahlung beim Vermieter eingegangen ist.

2. Mietdauer

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen. Das Objekt ist bezugsfertig am Anreisetag ab 15:00 Uhr und zu übergeben bis 10:00 Uhr am Abreisetag.

3. Pflichten des Mieters

Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen in den Mieträumen durch ihn oder ihn begleitende Personen, haben die Mieter zu ersetzen. Die entstehenden Schäden in den Mieträumen, hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der Hausverwaltung zu melden. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

4. WLAN- und Internet-Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Vermieter nach Ermessen gesperrt werden. Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das Gerät des Mieters gelangen kann. Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz – es obliegt dem Mieter, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware geeignet. Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels WPA2 verschlüsselt. Weitere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung Dritter obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräte des Mieters, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vermieter oder dessen Gehilfen herbeigeführt werden. Der Mieter verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen:

  • Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“
  • Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
  • Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen)

Tätigt der Mieter über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Mieters zu tragen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter frei. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.

5. Schriftform, Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Für den Fall, dass Sie mit einer Person, die nicht in Ihrem Land wohnt, den Vertrag schließen: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.